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Verlangt schon die Anschaffung eines „normalen“ Hundes reifliche Überlegung und Abwägung aller Vor- und Nachteile, so verlangt doch die Überlegung sich eine der sogenannten „Kampfhunderassen“ anzuschaffen, noch um ein vieles mehr an Informationen und Abwägungen. Sicher haben Stafford, Bulli, Rotti & Co. außer einem ansprechendem Äußeren und einem riesigen Muskelkörper voller Hundeliebe auch nicht zu unterschätzende Nachteile. Dieser Bericht soll keinesfalls den verantwortungsbewussten Interessenten davon abhalten, sich einen gelisteten Hund anzuschaffen, vielmehr soll er helfen und dazu beitragen dass letztendlich alle glücklich werden und dass die Flut an Abgabekampfis in den Tierheimen zurückgeht. Nur nicht nach dem Motte „schnell gekauft, schnell vernachlässigt und auch ganz schnell abgegeben.“ Für die Tierheime ist es überaus schwierig, Listenhunde überhaupt an anständige Plätze zu vermitteln. Da haben dann verhaltensauffällige (oder dazu gemachte…) Kategoriehunde überhaupt keine Chance mehr und fristen jahrelang, wenn nicht den Rest ihres Lebens in den Zwingern der Tierheime dahin.
Bitte beachten Sie zunächst folgendes für die Haltung ALLER Hunderassen:
Und nun ins Besondere für Kampfhunde:
Hunde der Kategorie I (American Staffordshire Terrier, Pit bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu UND KREUZUNGEN MIT DIESEN RASSEN!) Dürfen in der Regel nicht in Bayern gehalten werden. Die Behörde wird KEINE Erlaubnis ausstellen und den Hund beschlagnahmen und ins Tierheim verbringen, sollte er dennoch gehalten werden. Hier gibt es dann auch kein wenn und aber...die Gemeinden werden den Hund beschlagnahmen. Die Kosten werden vom Halter eingezogen.
Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)
Nach dem Bundesgesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dies sind Hunde der Rassen
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Hunde
weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls
nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des
Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine
Gefährlichkeit vermutet wird.
Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen, da die o.a. Liste nicht abschließend ist.
Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
Hunde der
Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der
Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten und mit
dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt
dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein
endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber,
Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6.
Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und
erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes
Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro. Weitere Kosten für den Bescheid (Negativzeugnis) der Gemeinde oder des KVR: Ab 50 Euro Fahren Sie
gerne in den Urlaub? Bedenken Sie, dass Sie in viele EU Länder mit einem
Listenhund nicht ein- oder durchreisen dürfen. Auch nehmen viele
Fluggesellschaften einen Kampfhund nicht mit an Bord. Urlaub ist dann entweder
gestrichen oder Sie suchen eine gute Hundepension. Aber auch hier gilt: viele
Pensionsbetriebe nehmen keine Kampfhunde auf. Und wenn, dann nur mit gültigem
Negativzeugnis, Gutachten und Versicherung. Eine Hundepension verlangt in der
Regel pro Tag/Hund 20 Euro. Viele Versicherungsgesellschaften verlangen für die Haftpflichtversicherung einen deutlichen „Kampfhundeaufschlag“. Hier bitte wirklich gut prüfen. Es gibt natürlich auch neutrale Gesellschaften, die hier keinen Unterschied machen. Hierzu können Sie sich gerne an mich wenden. Trotz aller
Vorteile bezüglich der Anhänglichkeit und Freude, die uns diese Hunde bringen,
dürfen wir das ursprüngliche Zuchtziel vieler dieser Rassen nicht aus den Augen
verlieren. Einziger Zwecke war – zumindest für Bulli, Amstaff, Pit bull und
StaffBull: der Hundekampf. Diese Rassen zeigen sich meist überschwänglich
freundlich gegenüber Personen, sind aber sehr, sehr oft genetisch bedingt
unverträglich mit Artgenossen. Dies zeigt sich bei vielen sehr früh, bei den
meisten aber nach Abschluss der Geschlechtsreife. Nicht immer ist auch mit
sorgfälltigster Sozialisation eine grundsätzliche Verträglichkeit gegeben.
Können Sie damit Leben, mit einem unverträglichen Hund anderen Hunden aus dem
Weg zu gehen und/oder ihren Hund immer anzuleinen? Wie selbstsicher sind Sie? Kaufen Sie nur keinen Hund, damit Sie ein Statussymbol haben. Kampfhunde sind keines! Sie müssen damit leben können, dass Sie ganz unvermittelt auf der Straße dumm angeredet werden oder sogar beleidigt. Und das obwohl ihr Hund niemanden auch nur zu nahe gekommen ist (eigene Erfahrung). Bedenken Sie
auch, dass mit einem Wohnungswechsel ganz gravierende Probleme auf Sie zukommen
könnten. Vermieter dulden in der Regel diese Rassen nicht. Haben Sie die Zeit und Muße eine Hundeschule zu besuchen? (neue Kosten!) Grundgehorsam und Sozialisation sind ein MUSS! Wählen Sie die Hundeschule sorgfälltig aus. Auch hier gibt es Schulen, die keine Listenhunde aufnehmen. Auch hier bin ich gerne behilflich. Eine Schwangerschaft und ein Baby sind mit Sicherheit für diese Hunde kein Problem!
Zum
Abschluss keinen Rat – sondern eine Bitte: Kaufen Sie keine Listenhunde aus dem Ausland. Oft sind die süßen Welpen auf den Märkten Abkömmlinge noch sehr aggressionsbereiter Pit Hunde, die tatsächlich noch im Hundekampf eingesetzt wurden und auch auf Grund Ihrer „gameness“ selektiert wurden. Sie fördern so weitere Nachzuchten! Unsere VDH/FCI-Zuchten in Deutschland sind weitgehend auf Familien- und Alltagstauglichkeit gezüchtet.
Bitte suchen Sie zuerst in den Tierheimen. Die sind voll mit ausgestoßenen Rassen dieser Art. Flyer Anschaffung eines Listenhundes
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