Ein Kampfhund soll´s sein ?

Verlangt schon die Anschaffung eines „normalen“ Hundes reifliche Überlegung und Abwägung aller Vor- und Nachteile, so verlangt doch die Überlegung sich eine der sogenannten „Kampfhunderassen“ anzuschaffen, noch um ein vieles mehr an Informationen und Abwägungen. Sicher haben Stafford, Bulli, Rotti & Co. außer einem ansprechendem Äußeren und einem riesigen Muskelkörper voller Hundeliebe auch nicht zu unterschätzende Nachteile.

Dieser Bericht soll keinesfalls den verantwortungsbewussten Interessenten davon abhalten, sich einen gelisteten Hund anzuschaffen, vielmehr soll er helfen und dazu beitragen dass letztendlich alle glücklich werden und dass die Flut an Abgabekampfis in den Tierheimen zurückgeht. Nur nicht nach dem Motte „schnell gekauft, schnell vernachlässigt und auch ganz schnell abgegeben.“ Für die Tierheime ist es überaus schwierig, Listenhunde überhaupt an anständige Plätze zu vermitteln. Da haben dann verhaltensauffällige (oder dazu gemachte…) Kategoriehunde überhaupt keine Chance mehr und fristen jahrelang, wenn nicht den Rest ihres Lebens in den Zwingern der Tierheime dahin.

 

Bitte beachten Sie zunächst folgendes für die Haltung ALLER Hunderassen:

  • 1. Alle in der Familie sind mit der Haltung eines (Listen)hundes einverstanden und es sind keinerlei Allergien bekannt (bitte vorher prüfen!)

  • 2. Der Hund ist nicht länger als 5 Stunden am Tag alleine

  • 3. Das nötige Kleingeld für Tierarzt (jährlich ca. 75 Euro ohne Krankheitsfall) und Futter (jährlich ca. 850 Euro) und – ganz wichtig – für eine Haftpflichtversicherung (ca. 70 Euro) ist vorhanden.

 

Und nun ins Besondere für Kampfhunde:

 

Hunde der Kategorie I (American Staffordshire Terrier, Pit bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Tosa Inu UND KREUZUNGEN MIT DIESEN RASSEN!) Dürfen in der Regel nicht in Bayern gehalten werden. Die Behörde wird KEINE Erlaubnis ausstellen und den Hund beschlagnahmen und ins Tierheim verbringen, sollte er  dennoch gehalten werden. Hier gibt es dann auch kein wenn und aber...die Gemeinden werden den Hund beschlagnahmen.  Die Kosten werden vom Halter eingezogen.

 

Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG)

 

Nach dem Bundesgesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dies sind Hunde der Rassen

  • Pitbull-Terrier

  • American Staffordshire-Terrier

  • Staffordshire-Bullterrier

  • Bullterrier.

Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.

 

Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen dürfen aus dem Ausland ebenfalls nicht eingeführt oder verbracht werden, sofern nach den Vorschriften des Bundeslandes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird.
Die Liste dieser Hunderassen wird von den einzelnen Bundesländern festgelegt und wechselt somit von Bundesland zu Bundesland. Zu den von den einzelnen Bundesländern in Rechtsverordnungen als gefährlich eingestuften Hunden gehören regelmäßig folgende Rassen:

 

  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Cane Corso

  • Dogo Argentino

  • Dogue de Bordeaux

  • Fila Brasileiro

  • Mastiff

  • Mastin Espanol

  • Mastin Napoletano

  • Perro de Presa Canario

  • Perro de Presa Mallorcin

  • Tosa Inu

Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen, da die o.a. Liste nicht abschließend ist.

 

Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

  • Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)

  • Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden

  • Diensthunde und Behindertenbegleithunde,

soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten
Beim Verbringen von gefährlichen Hunden aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gelten die Bestimmungen für die Einfuhr aus sog. "Drittländern" sinngemäß. Deshalb sollten die nach Landesrecht vorgeschriebenen Papiere auch in diesen Fällen beim Verbringen von gefährlichen Hunden nach oder aus Deutschland stets mitgeführt werden.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Einfuhr/dem Verbringen von gefährlichen Hunden stehen zur Verfügung:

Hunde der Kategorie II dürfen gehalten werden (auch ohne Leine und Maulkorb) wenn der Halter ab dem 6. Lebensmonat der Gemeinde ein vorläufiges Gutachten   und mit dem 18. Lebensmonat ein endgültiges Gutachten vorlegt. Die Gemeinde erstellt dann entweder ein befristetes Negativzeugnis (6-18 Lebensmonat) oder ein endgültiges Negativzeugnis (ab 18. Lebensmonat). München (KVR, Herr Huber, Ruppertstr. 19) bildet hier die große Ausnahme. Hier reicht ab dem 6. Lebensmonat ein Antrag auf ein befristetes Negativzeugnis ohne Gutachten und erst ab dem 18. Monat ein endgültiges Gutachten. Kosten für ein befristetes Gutachten: ab 80 Euro und für ein unbefristetes Gutachten: ab 250 Euro.
 

Weitere Kosten für den Bescheid (Negativzeugnis) der Gemeinde oder des KVR: Ab 50 Euro

Fahren Sie gerne in den Urlaub? Bedenken Sie, dass Sie in viele EU Länder mit einem Listenhund nicht ein- oder durchreisen dürfen. Auch nehmen viele Fluggesellschaften einen Kampfhund nicht mit an Bord. Urlaub ist dann entweder gestrichen oder Sie suchen eine gute Hundepension. Aber auch hier gilt: viele Pensionsbetriebe nehmen keine Kampfhunde auf. Und wenn, dann nur mit gültigem Negativzeugnis, Gutachten und Versicherung. Eine Hundepension verlangt in der Regel  pro Tag/Hund 20 Euro.
 

Viele Versicherungsgesellschaften verlangen für die Haftpflichtversicherung einen deutlichen „Kampfhundeaufschlag“. Hier bitte wirklich gut prüfen. Es gibt natürlich auch neutrale Gesellschaften, die hier keinen Unterschied machen. Hierzu können Sie sich gerne an mich wenden.

Trotz aller Vorteile bezüglich der Anhänglichkeit und Freude, die uns diese Hunde bringen, dürfen wir das ursprüngliche Zuchtziel vieler dieser Rassen nicht aus den Augen verlieren. Einziger Zwecke war – zumindest für Bulli, Amstaff, Pit bull und StaffBull: der Hundekampf. Diese Rassen zeigen sich meist überschwänglich freundlich gegenüber Personen, sind aber sehr, sehr oft genetisch bedingt unverträglich mit Artgenossen. Dies zeigt sich bei vielen sehr früh, bei den meisten aber nach Abschluss der Geschlechtsreife. Nicht immer ist auch mit sorgfälltigster Sozialisation eine grundsätzliche Verträglichkeit gegeben. Können Sie damit Leben, mit einem unverträglichen Hund anderen Hunden aus dem Weg zu gehen und/oder ihren Hund immer anzuleinen?
 

Wie selbstsicher sind Sie? Kaufen Sie nur keinen Hund, damit Sie ein Statussymbol haben. Kampfhunde sind keines! Sie müssen damit leben können, dass Sie ganz unvermittelt auf der Straße dumm angeredet werden oder sogar beleidigt. Und das obwohl ihr Hund niemanden auch nur zu nahe gekommen ist (eigene Erfahrung).

Bedenken Sie auch, dass mit einem Wohnungswechsel ganz gravierende Probleme auf Sie zukommen könnten.
 

Vermieter dulden in der Regel diese Rassen nicht.

Haben Sie die Zeit und Muße eine Hundeschule zu besuchen? (neue Kosten!) Grundgehorsam und Sozialisation sind ein MUSS! Wählen Sie die Hundeschule sorgfälltig aus. Auch hier gibt es Schulen, die keine Listenhunde aufnehmen. Auch hier bin ich gerne behilflich.

Eine Schwangerschaft und ein Baby sind mit Sicherheit für diese Hunde kein Problem!

 

Zum Abschluss keinen Rat – sondern eine Bitte:
 

Kaufen Sie keine Listenhunde aus dem Ausland. Oft sind die süßen Welpen auf den Märkten Abkömmlinge noch sehr aggressionsbereiter Pit Hunde, die tatsächlich noch im Hundekampf eingesetzt wurden und auch auf Grund Ihrer „gameness“ selektiert wurden. Sie fördern so weitere Nachzuchten! Unsere  VDH/FCI-Zuchten in  Deutschland sind weitgehend auf Familien- und Alltagstauglichkeit gezüchtet.

 

Bitte suchen Sie zuerst in den Tierheimen. Die sind voll mit ausgestoßenen Rassen dieser Art. 

Flyer Anschaffung eines Listenhundes